Betroffenheitscheck · §§ 24 und 25 NISG 2026

Fällt Ihr Unternehmen unter das NISG 2026?

Das NISG 2026 ist die österreichische Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ob es für Ihre Organisation gilt, entscheidet sich an zwei Merkmalen: an Ihrer Tätigkeit nach den Anlagen 1 oder 2 des Gesetzes und an Ihrer Größenklasse nach § 25 — dazu kommen die Fälle, die § 24 größenunabhängig erfasst. Der Betroffenheitscheck führt Sie durch beide Prüfungen.

So funktioniert der Check

  1. Fragen zu Tätigkeit und Größe beantworten. Sie geben an, was Ihre Organisation tut, wie groß sie ist und wie sie mit anderen Unternehmen verbunden ist. Kostenlos und ohne Anmeldung.
  2. Ergebnis mit §-Begründung erhalten. Das Ergebnis nennt nicht nur ob, sondern auch als was Sie erfasst sind, auf welcher Bestimmung des NISG 2026 das beruht und welche Fristen daraus entstehen.
  3. Optional: PDF-Report per E-Mail anfordern. Sie fordern das Ergebnis als PDF an und erhalten zunächst eine Bestätigungsmail. Erst wenn Sie diese bestätigen, versenden wir den Report.

Das Ergebnis ist eine Selbsteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Cybersicherheitsbehörde stuft Einrichtungen nach § 26 aus den dort genannten Gründen zudem mit Bescheid ein.

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